Grenzgänger österreich schweiz home office

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Diese Regeln wurden in der EU-Verordnung 883/2004 festgelegt.

Vor der Pandemie durften Grenzgänger, sofern sie mehr als 25% ihrer Arbeitszeit in ihrem Wohnsitzland verbrachten, ihre Sozialversicherungsbeiträge im Wohnland abführen. Die Arbeit aus dem Home Office geschieht dann in der Regel mit Hilfe von Informatikmitteln, sprich: einem Computer, Laptop oder auch Tablet. 

Die Zuständigkeit für Sozialversicherungen bleibt in diesem Fall im Staat des Arbeitgebersitzes.

Damit die neue Vereinbarung für Grenzgänger gilt, müssen Schweizer Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung bei ihrer AHV-Ausgleichskasse beantragen.

Mit einer neuen Vereinbarung haben die Schweiz und einige EU-/EFTA-Länder jetzt auf „das neue Normal“ reagiert. EFTA-Staat gewöhnlich eine Tätigkeit ausüben;

  • Personen, die neben der Tätigkeit für ihren Schweizer Arbeitgeber noch für einen Arbeitgeber in der EU bzw. Fragen im Hinblick auf die Sozialversicherungen, das Steuerrecht und das Arbeitsrecht müssen geklärt werden, damit es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine negativen Konsequenzen gibt.

    Die COVID-19-Pandemie hat diesen Trend noch verstärkt. Solange die Telearbeit weniger als 50% der Gesamtarbeitszeit beträgt, bleibt die Zuständigkeit der Sozialversicherung im Staat des Arbeitgebersitzes. Insgesamt arbeiten rund 400’000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz, von denen die meisten in Frankreich (220’000) und Italien (90’000) wohnhaft sind.

    März 2024 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet. Alle Informationen findest du hier.

    Das Wichtigste in Kürze

    Seit dem 1. Juni 2023 zu vereinfachen. 

    Grenzgänger dürfen ab dem 01.07.2023 im Home Office in ihrem Wohnstaat arbeiten, solange die Telearbeit weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit (genau genommen maximal 49,9%) einnimmt.

    Die Zuständigkeit der Sozialversicherung bleibt jedoch nur in  der Schweiz, wenn maximal 49,9% der Arbeitszeit aus dem Home Office in Deutschland gearbeitet wird. Die Ansprüche auf AHV/IV in der Schweiz verfallen.

    Dies kann zu weniger Nettoeinkommen führen, da Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung in Deutschland gezahlt werden müssen und die günstigere Schweizer Krankenversicherung nicht genutzt werden kann.

    Für Arbeitgeber kann dies zu zusätzlicher Bürokratie und Risiken führen, insbesondere wenn das Homeoffice der Arbeitnehmenden als Niederlassung in Deutschland angesehen wird, die separate Buchhaltung benötigt und steuerpflichtig ist.

    Weitere Informationen finden Sie auch in unseren beliebten Ratgebern:


    Home Office Sonderregelung während der Corona Pandemie

    Die Corona-Pandemie hat viele Aspekte des Arbeitslebens verändert, einschließlich der Art und Weise, wie Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz arbeiten.

    Am 15. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bleibt dabei unberührt.

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    Die aktuelle Regelung im Überblick

    Wer weniger als 50% im Homeoffice arbeitet…

    • erhält die Grenzgänger-Bewilligung
    • ist in der Schweiz renten- und sozialversichert
    • zahlt 4,5% Quellensteuer in der Schweiz, Einkommensteuer in Deutschland
    • kann aus den drei Varianten der Grenzgängerversicherung wählen

    Wer 50% und mehr im Homeoffice arbeitet…

    • kann den Grenzgänger-Status verlieren
    • ist in Deutschland renten- und sozialversichert
    • zahlt die Einkommensteuer in Deutschland
    • muss sich privat oder gesetzlich in Deutschland versichern

    Für wen gilt das neue Abkommen zur Telearbeit?

    Folgende Staaten planen bisher das Abkommen zu unterschreiben:

    Schweiz, Deutschland, Österreich, Belgien, Estland, Finnland, Ungarn, Irland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, die Slowakei, die Tschechische Republik, sowie Liechtenstein und Norwegen.

    Das multilaterale Abkommen gilt für alle Bürger der unterzeichnenden EU-/EFTA-Staaten für die gleichzeitig auch das Freizügigkeitsabkommen gilt.

    Für wen gilt das neue Abkommen zur Telearbeit nicht?

    Es ist nicht anwendbar auf:

    • Personen, die neben der Telearbeit weitere Tätigkeiten (z.B.

      grenzgänger österreich schweiz home office

      Juni 2023 waren sogar 100% Telearbeit möglich.

    Bis zu 50% Homeoffice aber wo versichern?

    Dank des aktuellen Abkommens sind auch Grenzgänger, die zu 50% im Homeoffice arbeiten in der Schweiz sozialversichert. Das Abkommen sieht vor, dass die zuständigen Behörden der beiden Länder die Bedingungen für die grenzüberschreitende Telearbeit regelmässig überprüfen (siehe Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik).

    Nach dem derzeitigen Stand (August 2023) müssen die Grenzgängerinnen und Grenzgänger ihre Arbeit an ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz leisten, damit für sie die Besteuerung für Grenzgänger gilt.

    Juni 2023?

    Wie oben beschrieben, gilt ab dem 1. Grenzgängerabkommen

    Im internationalen Verhältnis sehen die DBA bzw. Die Einkünfte, die während einer möglichen Arbeitsphase im Homeoffice erzielt werden (selbst wenn diese nur einen Tag andauert), müssen in Italien besteuert werden.

    Mit dem Ende der während der Pandemie eingeführten Sonderreglung für die Besteuerung gibt es für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich zum jetzigen Zeitpunkt keine besondere Steuerregelung in Bezug auf das Arbeiten im Homeoffice.

    Sämtliche an ihrem Wohnsitz erzielten Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit bleiben der Besteuerung in ihrem Wohnsitzstaat unterstellt.

    Arbeitsrecht

    Es wird dringend empfohlen, im Arbeitsvertrag explizit zu regeln, welches Arbeitsrecht gelten soll.

    Besonders bemerkenswert war eine Sonderregelung, die während der Pandemie eingeführt wurde, um das Arbeiten im Home Office zu erleichtern und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.

    Die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit wurde infolge der pandemiebedingten Einschränkungen eingeführt und bis zum 30.

    Die geltenden Gesetze lassen ihnen dabei allerdings nur einen begrenzten Spielraum. Seit dem 1.

    Grenzgänger im Homeoffice

    Während der COVID-19 Pandemie hat sich die Arbeit im Homeoffice zu einem neuen Normalzustand für viele Arbeitnehmer entwickelt. Bei Überschreiten der 25% (bzw. Er wird nun im Ständerat beraten.

    In den letzten Jahren hat sich unter dem Einfluss der Digitalisierung und der neuen Kommunikationstechnologien auf dem Arbeitsmarkt ein Trend zu immer mehr Telearbeit entwickelt.