Erhebliche belästigung definition
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Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen. B. über Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 einen Schutz vor Lärm dort zu gewährleisten, wo dieser sonst hinzunehmen ist. B. im Hinblick auf die Grenzen der Erheblichkeit von Nachteilen und Belästigungen ist damit nicht unmittelbar erfolgt. NJW 1970, 64.]
[so das Reichsgericht; vgl.
Die Bebauungsplanung ist daher auch nicht an die in der TA-Lärm oder TA-Luft festgelegten Grenzwerte gebunden, sondern kann abweichende Regelungen treffen Maßstab für derartige Festsetzungen ist § 1; hiernach müssen Festsetzungen im Bebauungsplan insbesondere städtebaulich erforderlich sein und dem Abwägungsgebot entsprechen. § 13 AGG ein Beschwerderecht zu.
Die Grenzen dieser Erheblichkeitsschwelle sind nur im Zusammenhang mit der Norm, in der hierauf abgestellt wird, zu ermitteln. I S. 1804
Belästigung
Unterhalb dieser absoluten Erheblichkeitsschwelle liegen solche Umwelteinwirkungen, die zwar keine Grundrechte verletzen, aber dennoch erhebliche Nachteile oder Belästigungen darstellen.
Dabei kann der Bebauungsplan von einer typisierenden Betrachtungsweise ausgehen; er ist nicht - wie im Anlagenrecht - auf eine Einzelfallbetrachtung angewiesen. Zur Nachbarschaft im hier gemeinten planungsrechtlichen Sinne gehören nicht nur die unmittelbar angrenzenden Grundstücke, sondern der Bereich, auf den sich die Verwirklichung einer emittierenden Nutzung nicht nur unerheblich auswirken kann.
An diese wertende Betrachtung ist die Gemeinde nicht gebunden; sie kann im Wege der Bebauungsplanung dennoch Schutzmaßnahmen vorsehen; teilweise wird sie hierzu sogar angehalten. Hierfür können die Technischen Anweisungen und Regelwerke Anhaltspunkte geben; planungsrechtlich gesehen sind sie aber nur Abwägungsmaterial und Hilfen für die Bewertung.
Allerdings darf der Bebauungsplan, sofern mit seinen Festsetzungen genehmigungsbedürftige Anlagen i. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Emissionen mit Hilfe der Bebauungsplanung nur begrenzt beherrschbar sind; nicht jede Fernwirkung kann durch Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt werden.
Belästigung der Allgemeinheit gem.
53, 153.]
Demgegenüber sind beispielsweise eine Protestveranstaltung auf Friedhöfen oder die Warnung der Verkehrsteilnehmer vor einer polizeilichen Verkehrskontrolle (siehe dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Aktenzeichen „BVerfG 1 BvR 980/13) keine Belästigung der Allgemeinheit.
Sexuelle Belästigung / "Grapsch-Paragraph"
Bei der sexuellen Belästigung handelt es sich um eine besondere Form der Belästigung, die insbesondere auf das körperliche Berühren der betroffenen Person abzielt.
Dies gilt insbesondere bei Spielplatzlärm. Die Anforderungen des Immissionsschutzrechts gelten nur für die Genehmigungsebene, nicht aber für die normsetzende Bebauungsplanebene. Nach allgemeinem Immissionsschutzrecht sind schwere Lärmbeeinträchtigungen, die von einem Kinderspielplatz ausgehen, zumutbar, weil die Spielplatzgeräusche auch in einem Wohngebiet ebenso wie der übliche Lärm von Kraftfahrzeugen, Rasenmähern oder Schwimmanlagen hingenommen werden müßten.
Einen Schutz auch vor solchen zwar erheblichen, doch nicht gefährlichen Umwelteinwirkungen vermittelt das BImSchG. Insoweit besteht eine relative Erheblichkeitsschwelle. Eine Übernahme materiellrechtlicher Maßstäbe des BImSchG z. Senat des BVerwG dargelegt hat, nur im Wege demokratisch legitimer Rechtssetzung getroffen werden. Das gleiche gilt im Hinblick auf Flächen für Volksfeste und Kirmesveranstaltungen; die von ihrer Nutzung ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen müssen allgemein als sozial adäquat hingenommen werden.
§ 118 OWiG
Eine Belästigung der Allgemeinheit gem. § 223 StGB.
Ein Schmerzensgeldanspruch besteht insbesondere dann, wenn die Belästigung in die sexuelle Selbstbestimmung, die Intimsphäre oder gar die körperliche Unversehrtheit eingreift.